Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Bedarf es im Beamtenrecht eines Widerspruchsverfahrens?
 

Nach § 126 Abs. 2 S.2 BBG oder § 54 Abs. 2 BeamtStG bedarf es in der Regel eines Widerspruchsverfahrens, sofern nicht landesbeamtenrechtlich ein Vorverfahren unstatthaft ist.
 

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