Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Welche Funktionen erfüllt das Amt des Bundespräsidenten?
 

1. Repräsentationsfunktion: Diese Funktion besteht nach „innen und außen“. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland nach innen gegenüber ihrem Volk sowie nach außen beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge (vgl. zu letzterem ausdrücklich Art. 59 Abs. 1 GG).

2. Integrationsfunktion: Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Stellung und soll in der oft parteipolitisch geprägten öffentlichen Debatte eine integrierende Wirkung entfalten.
 
3. Kontrollfunktion: Bei der Ernennung von Beamten (Art. 61 GG), bei der völkerrechtlichen Vertretung (Art. 59 Abs. 1 GG) und der Ausfertigung von Gesetzen (Art. 82 Abs. 1 GG) obliegt dem Bundespräsidenten eine (eingeschränkte) Rechtsprüfung.
 
4. Reservefunktion: Der Bundespräsident soll in bestimmten, für die Bundesrepublik bedeutsamen Situationen einschreiten. So kann er z. B. bei einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen, Art. 68 Abs. 1 GG.
 

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