Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Was sind die beiden Hauptgebiete des öffentlichen Baurechts?
 

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht ist vornehmlich in Bundesgesetzen, nämlich dem BauGB sowie der Baunutzungsverordnung geregelt und bestimmt die flächenbezogene Frage der angemessenen Bodennutzung. Das Bauordnungsrecht ist hingegen Landesrecht und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Es handelt sich um sog. „objektbezogenes Sicherheitsrecht“, das in erster Linie der Gefahrenabwehr dient.
 

Diskussion