_ÖR Lücken

Baurecht

Was ist eine bauliche Anlage in der BayBo und im BauGB?

  • Bauliche Anlage: Der Begriff der (baulichen) Anlage nach Art. 2 I BayBO und der der baulichen Anlage nach § 29 I BauGB sind zwingend zu unterscheiden. (Grund: unterschiedliche Zielverfolgung von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht)

    Die Definition der baulichen Anlage aus BayBO darf daher nicht im Rahmen des BauGB verwendet werden.

    • a)  bauliche Anlage i.S.v. Art 2 I BayBO: siehe Legaldefinition

    • b)  bauliche Anlage i.S.v. § 29 I BauGB: Bauliche Anlagen, sind alle Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und bodenrechtliche Relevanz aufweisen. Diese ist gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, „die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen“ (BVerwGE 44, 59, 62);
      Kurz: nicht bei sog. Bagatellanlagen wie kleinen Werbetafeln oder Litfaßsäulen.

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