_ÖR Lücken

Baurecht

Was zeichnet den Vorbescheid nach Art. 71 BayBo aus?

- Es ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, welches einzelne Fragen verbindlich klärt
- Es ist keine bloße Zusicherung (die wäre nur die unverbindliche Aussage über einen Erlass eines VA)
- Kein VA mit Gestaltungswirkung, hat nur feststellenden Charakter
- Bindungswirkung bei Behörde (ab Bekanntgabe), bei Nachbarn ab Bestandskraft
 
Wenn von der Bebauungsgenehmigung die Rede ist, dann ist von der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit die Rede.

Diskussion