_ÖR Lücken

Baurecht

Kommt die Behörde von einem Vorbescheid nach Art. 71 BayBo wieder weg?

Ja, mittels eines Widerruf oder einer Rücknahme nach §§48, 49 VwVfG. 

Ein konkludenter Widerruf mit Ablehnung der Baugenehmigung ist abzulehnen. 

Diskussion