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Gesellschaftsrecht

(P): Haftung der Mitgesellschafter über § 128 HGB auch für deliktische Verbindlichkeiten?

  • mM: § 128 erfasst das Vertrauen in die vertragliche Haftung -> deliktische Haftung der Mitgesellschafter nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen
  • hM: Weder aus Wortlaut noch aus Systematik ergeben sich Einschränkungen

Diskussion