Unirep

Gesellschaftsrecht

(P): Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bei Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages aufgrund von Minderjährigenschutz

Prüfungspunkt: Keine entgegenstehenden Interessen der Allgemeinheit -> MJ-Schutz geniesst absoluten Vorrang
 
-> Auswirkungen auf die fehlerhafte Gesellschaft str.:
  • hM: Minderjähriger wird nicht Gesellschafter, es besteht eine fehlerhafte Restgesellschaft zwischen den übrigen Gesellschaftern
  • aA: MJ wird zwar Gesellschafter, für ihn entstehen aber keine Nachteile (Haftung)
    • Kritik: Zwischenlösung systematisch nicht vorgesehen

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