Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

C.I.L.F.I.T. (EuGH, Slg. 1982, 3415)
 

In diesem Urteil zu einer Zulässigkeitsfrage des Vorabentscheidungsverfahrens stellte der EuGH fest, dass eine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV nicht besteht, wenn die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder wenn die gerichtliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel keinerlei Raum bleibt (Begründung der sog. Acte-Clair-Doktrin).
 

Diskussion