Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Apotheken-Urteil (BVerfGE 7, 377)
 

Es handelt sich bei dieser Entscheidung um das Leiturteil zur sog. Drei-Stufen-Lehre. Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Berufswahl- und die Berufsausübungsfreiheit. Diese Freiheiten sind in unterschiedlichem Maße geschützt. Das BVerfG entwickelte ein dreistufiges Modell:

–Eingriffe in die Berufsausübung sind aus vernünftigen Gemeinwohlerwägungen zulässig.

–Eingriffe in die Berufswahlfreiheit, die an subjektive Merkmale des Grundrechtsträgers anknüpfen, sind nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig.

–Eine Einschränkung der Berufswahlfreiheit, die an objektive Merkmale anknüpft, ist nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig. Anerkannt hat das BVerfG insofern zum Beispiel die Volksgesundheit und das Recht auf Leben.

Hinter dieser Formel verbirgt sich letztlich nur eine „Grobrasterung“ der Verhältnismäßigkeitsprüfung; die Grenzen zwischen den Stufen sind daher fließend.

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