Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Vertrauensfrage Kohl (BVerfGE 62, 1) und Schröder (BVerfGE 114, 121)
 

Die Urteile sind vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund zu sehen, dass es kein Selbstauflösungsrecht des Bundestages gibt und das Grundgesetz nur ein konstruktives Misstrauensvotum erlaubt. Um vorgezogene Neuwahlen zu erreichen, kann deshalb nur eine auf Auflösung des Bundestages gerichtete Vertrauensfrage gestellt werden (Art. 68 GG). Die Urteile befassen sich mit der Frage, wann eine solche Vertrauensfrage zulässig ist.
 
In der Entscheidung von 1983 lautete die Kernaussage: Der Bundeskanzler, der die Auflösung des Bundestages auf dem Wege des Art. 68 GG anstrebt, soll dieses Verfahren nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. In der Entscheidung von 2005 ergänzte das BVerfG: Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Handlungsfähigkeit einer parlamentarisch verankerten Bundesregierung verloren gegangen ist. Beide Entscheidungen gestanden dem Bundeskanzler allerdings eine gewisse Einschätzungsprärogative bei der Beurteilung der Handlungsfähigkeit zu, wodurch sich die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechung in Grenzen hielten.
 

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