Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Volkszählungsurteil (BVerfGE 69, 315)
 

In dieser Entscheidung erkannte das BVerfG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG an. Eine Einschränkung dieses Rechts dürfe nur aufgrund überwiegender Allgemeininteressen durch Gesetz unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen.
 

Diskussion