Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.3 Öffentliches Recht

Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315)
 

Der Brokdorf-Beschluss ist die Leitentscheidung des BVerfG zur Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehöre zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts sei vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.
Die Anmeldepflicht nach § 14 Versammlungsgesetz sei daher nur verfassungskonform, wenn diese bei Spontanversammlungen keine Anwendung finde. Eine Auflösung oder ein Verbot einer Versammlung komme nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter in Betracht. Überdies mache eine gewaltbereite Minderheit eine Versammlung noch nicht insgesamt zu einer unfriedlichen Versammlung.
 

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