Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Leserbrief (BGHZ 13, 334), Herrenreiter (BGHZ 26, 349) und Caroline von Monaco I (BGHZ 128, 1)
 

Diese Urteile behandeln den Persönlichkeitsschutz. Im Leserbrieffall erkannte der BGH das APR als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB an, im Herrenreiterfall wurde eine Entschädigung in Geld für die Verletzung des APR gewährt, im Fall Caroline kreierte der BGH einen Anspruch auf Widerruf unwahrer Behauptungen in derselben Weise wie die Behauptung und bezog den durch die Verletzung des APR erzielten Gewinn in die Berechnung der Geldentschädigung mit ein. Die Geldentschädigung wird nicht analog § 253 Abs. 2 BGB gewährt, sondern folgt unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG.
 

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