Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Kupolofenfall (BGHZ 92, 143)
 

Ein auf einem Parkplatz abgestelltes Fahrzeug wurde durch die Emissionen eines benachbarten Kupolofens geschädigt, der zulässig betrieben wurde. Ein Anspruch aus § 906 Abs. 2 S.2 BGB schied aus, da der Eigentümer des Fahrzeugs nicht Eigentümer oder Besitzer des Parkplatzgrundstücks war. Der BGH gewährte einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB und wendete im Rahmen des Kausalitätsbeweises die Vermutung des § 906 Abs. 2 S.2 BGB analog an.
 

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