Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Araberpferd (BGHZ 167, 40)
 

Der BGH stellte hier fest, dass der Begriff des Unternehmers (§ 14 BGB) nicht voraussetzt, dass eine Gewinnerzielung angestrebt wird. Überdies sei § 476 BGB auch auf den Tierkauf anzuwenden.
 

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