Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.1 Zivilrecht

Gebrauchtwagen und Nachlieferung (BGHZ 168, 64)
 

Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) ist auch bei einem Stückkauf grundsätzlich möglich. Bei einem Gebrauchtwagenkauf oder Kauf von Privatleuten entspricht eine Nachlieferung aber regelmäßig nicht den Vorstellungen der Parteien.

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