Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.2 Strafrecht

Radfahrerfall (BGHSt 11, 1)
 

In diesem Fall fuhr ein Autofahrer nachts mit ca. 70 km/h innerhalb einer Ortschaft versehentlich einen Radfahrer an, wodurch dieser verstarb. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass der Unfall auch bei 50 km/h nicht hätte vermieden werden können. Nach dem Urteil des BGH kann verkehrswidriges Verhalten nur dann als Ursache eines Erfolges angesehen werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass bei verkehrsgerechtem Verhalten der Erfolg nicht eingetreten wäre (a.A. sind die Verfechter der sog. Risikoerhöhungslehre). Der Autofahrer wurde deshalb im Hinblick auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) freigesprochen.
 

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