Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.2 Strafrecht

Verfolgerfall (BGHSt 11, 268)
 

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob der error in persona eines Mittäters, der einen Kumpanen bei der Flucht irrtümlich für einen Verfolger hält und daher auf ihn schießt, auch Letzterem als strafbares Delikt anzurechnen ist. Der BGH bejaht diese Frage und sieht in der Tat einen (untauglichen) Versuch des verletzten Täters, der sich die Abrede, auf alle Verfolger zu schießen, auch dann zurechnen lassen müsse, wenn er selbst getroffen werde.
 

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