Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.2 Strafrecht

Jauchegrubenfall (BGHSt 14, 193)
 

In diesem Fall hielt die Angeklagte das Opfer für tot, obwohl dieses nur bewusstlos war. Die Angeklagte warf die vermeintliche Leiche in eine Jauchegrube, das Opfer starb. Der BGH lehnte zwar die Lehre vom Generalvorsatz (dolus generalis) als überholt ab, verurteilte aber die Angeklagte wegen vorsätzlicher Tötung, weil die Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf unbeachtlich sei.
 

Diskussion