Zusatz: Mündliche Prüfung

2 Leiturteile, 2.2 Strafrecht

Siriusfall (BGHSt 32, 38)
 

Das Urteil beschäftigt sich mit der Abgrenzung strafbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme an einer Selbsttötung. Der Sachverhalt handelt von einer Frau, die sich aufgrund wirrer Geschichten des Täters selbst umbringen wollte, damit sie sich von ihrem Körper trennen konnte, um anschließend auf dem Planeten Sirius bei einer überlegenen Rasse zu leben. Auch in ihrem neuen Leben brauchten die beiden freilich Geld, weshalb der Täter sein Opfer überzeugte, vor dem Selbstmord eine Lebensversicherung zu seinen Gunsten abzuschließen. Der BGH kommt in diesem Fall zu dem Ergebnis, dass eine mittelbare Täterschaft auch dann möglich sei, wenn der „Hintermann“ das Geschehen kraft überlegenen Wissens lenke und das Opfer so zum „Werkzeug gegen sich selbst“ werde. Dabei lehnt er für die Abgrenzung, ob das Opfer eigenverantwortlich handelt oder nicht, sowohl die Maßstäbe des § 20 StGB als auch diejenigen des § 35 StGB ab und befürwortet stattdessen eine Abgrenzung im Einzelfall. Der BGH musste vorliegend eine Strafbarkeit in mittelbarer Täterschaft konstruieren, denn Beihilfe oder Anstiftung zum Suizid sind mangels strafbarer Haupttat nicht strafbar.
 

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