ÖffR - Definitionen

Warum entsteht der Streit, ob die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs als eigener Punkt behandelt werden soll?

Ursprünglich war die Klage bei nicht eröffnetem Verwaltungsrechtsweg als unzulässig abzuweisen. Mit dem Gesetz zur Änderung der VwGO von 1990 beseitigte der Gesetzgeber aber die Möglichkeit der Klageabweisung im Interesse der Vereinfachung des Verfahrens und der Kostenersparnis. 
 
Durch die Neufassung von § 17a II 1 GVG ist das prüfende Gericht verpflichtet den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des richtigen Rechtswegs zu verweisen. Eine Abweisung der Klage aufgrund von Zulässigkeit ist demnach nicht mehr möglich. 

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