_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Welche Besonderheiten müssen bei einer Klage wegen der Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens beachtet werden? Statthafte Klageart / Klagebefugnis / RSB / Notwendige Beiladung / Begründetheit

Zulässigkeit: 
Statthafte Klageart: Ersetzung = VA, daher AFK. In der Regel wird es gegen die Ersetzung und die erteilte BauG gehen, also 2 AFK. 

Klagebefugnis ergibt sich aus § 36 BauGB das Recht der Gemeinde, in Verbindung mit 11 II BV, 28 GG. 

Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn 36 II 2 die Fiktion in Kraft getreten ist. 


Notwendige Beiladung nicht vergessen. 

Begründetheit: RMK der Einvernehmensersetzung
- RGL 36 BauGB
- Formelle RMK: Anhörung (kann nicht ersetzt werden)
- Materielle RMK: Rechtswidrige Versagung & Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

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