_ÖR Lücken

Klagen, Verwaltungsakte

Nimmt die Behörde iRd des Verwaltungszwangs eine Ersatzvornahme vor und stellt die Kosten in Rechnung, werden diese dann irgendwie gedeckelt?

Nein es gibt keine Vertretbarkeitsgrenze mehr. Selbst wenn die Kosten unerwartet höher werden, ist die Behörde nicht an den ursprünglichen Kostenvoranschlag gebunden. Der Störer hatte die Wahl selbst zu beseitigen, hat dies aber nicht gemacht. Es soll eine Sanktion sein. 

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