EVP Block II

Mobiliarsachenrecht

Was ist der Unterschied zwischen Besitzwehr und Besitzkehr?

Besitzwehr: § 859 I BGB: erfordert ein Reagieren bei der verbotenen Eigenmacht
 
Besitzkehr: § 859 II BGB: erfordert, dass der Eigenmachtstäter auf frischer Tat betroffen ist. Dies läuft gleich mit dem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff bei Notwehr = enger zeitlicher Zusammenhang mit der Tat.
 
 
Außerdem: 
 
Besitzwehr gilt für bewegliche und unbewegliche Sachen und zwar sowohl gegen Besitzentzug als auch Besitzstörung. Besitzkehr (sagt der Wortlaut schon) richtet sich nur gegen Besitzentzug und ist in Abs. 2 und 3 nach beweglichen und unbeweglichen Sachen getrennt.

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