_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Woraus ergibt sich der drittschützende Charakter des Bebauungsplan, 34, 35 BauGB sowie 15 BauNVO?

Der Bebauungsplan selber ist nicht drittschützend, aber die einzelnen Festsetzungen über die Art der Bebauung sowie die Festlegungen, nicht aber das Maß! Grund: Die "bau- und bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft der Nachbarn". 

§ 34 ist nicht drittschützend, aber über das Gebot der Rücksichtnahme ("Einfügen") und im fiktiven Baugebiet der BauNVO entsprechend. 

§ 35 BauGB ist nicht drittschützend, nur ausnahmsweise über die öffentlichen Belange.

§ 15 BauNVO ist drittschützend. 

Diskussion