_ÖR Lücken

Klagen, Baurecht

Gibt es auch einen Vertrauensschutz für verfahrensfreie bauliche Anlagen?

Keinen geschrieben, wie beispielsweise in § 14 für genehmigungspflichtige Anlagen. 

Das kommt nur in Frage, wenn der Bauherr sich darauf verlassen durfte, dass die Rechtslage sich nach Baubeginn nicht mehr ändert. Wir muss ein Ermessen und vor allem auch eine Abwägung stattfinden.

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