_ÖR Lücken

Klagen, Grundrechte

Was kann Prüfungsgegenstand einer konkreten Normenkontrolle Art. 100 GG sein?

Jedes geltende förmliche und nachkonstitutionelle Gesetze, die im deutschen verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind.

Materielle Gesetze (Verordnungen und Satzungen) sowie vorkonstitutionelle Gesetze unterfallen der freien, richterlichen Beweiswürdigung.

Diskussion