_ÖR Lücken

Klagen, Grundrechte

Die Voraussetzung für Art. 72 II GG sind wann gegeben, damit eine Kompetenz für den Bund bejaht werden kann? 

Voraussetzung ist die Wahrung einer Wirtschafts- oder Rechtseinheit bzw. die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Diese Rechtsbegriffe sind vollständig überprüfbar und restriktiv auszulegen. Nur zulässig, wenn die Bundesländer sich in untragbarer Weise auseinanderentwickeln oder eine nicht hinnehmbare Rechtszersplitterung droht.

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