_ÖR Lücken

Klagen, Grundrechte

Was bedeutet die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und woher wird sie hergeleitet?

Welche Bedeutung hat sie, wenn der Beschwerdeführer gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung vorgeht? 

Aus Art. 90 II GG. Es muss über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus gehen. Insbesondere bei Legislativakten. Wenn alle zur Verfügung stehenden, zumutbaren verfahrensrechtlichen Möglichkeiten nicht zur Abwendung der Grundrechtsverletzung führen.

Es gibt keine Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer EinstVerf. Daher wäre der Rechtsweg ausgeschöpft. Auf die Hauptsache kommt es da noch nicht an. Allerdings bei der Subsdiarität schon, da eine ausreichende Prüfung durch die Fachgerichte mit der Hauptsache noch ausstünde. 

Es wird trotzdem als zulässig anerkannt, wenn der Bf. behauptet durch die Entscheidung verletzt worden zu sein. Oder im EV bereits identische Fragen zur Hauptsache geklärt wurden oder wenn die gerügte Grundrechtsverletzung durch die Hauptsache nicht mehr geheilt werden können.

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