Beschaffung/Lager

Wie kann ein Angebot abgegeben werden?

Es gelten keine Formvorschriften.
 
Abgabe des Angebots:
 
  • unter Anwesenden: mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges (konkludentes) Handeln
  • unter Abwesenden: schriftlich, telefonisch, per Fax, online, etc.
 
Schriftlich abgefasste Angebote belegen ein Angebot in der Regel rechtssicher. Dies ist bei telefonischen, schlüssigem Handeln und vielen online angeboten nicht der fall. Um Irrtümer, Übermittlungsfehler oder Versprechen auszuschließen werden mündliche oder telefonische Angebote schriftlich bestätigt. schriftliche Angebote können zudem bei Rechtsstreitigkeiten als Beweis dienen.

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