Beschaffung/Lager

Wann ist der Lieferer nicht mehr an sein Angebot gebunden?

Die Bindung eines Angebots erlischt, wenn der Empfänger es anlehnt, abändert oder nicht rechtzeitig annimmt.
 
§ 150 Verspätete und abgeänderte Annahme
(1) Die Verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag
(2) eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag

Diskussion