Ex ReWe

4. Typische und spezifische Buchungen

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)?

§ 33 IV GemHVO
 
Tatbestandsvoraussetzungen 
  • Vermögensgegenstand des Anlagevermögens
  • Netto-Anschaffungs-/Herstellungskosten <=410 Euro
    • zusätzlich Wertgrenze von 60€ dann auch keine GWG
  • selbständig nutzbar
    • wenn der Vermögensgegenstand kein untrennbarer Teil einer Sachgesamtheit ist (kann alleine genutzt werden)
  • unterliegen einer Abnutzung
    • planmäßige Abschreibung bei Aktivierung
 
Rechtsfolgen
  • Erfassung auf einem Sammelposten (GWG)
  • Ermessen vorhanden § 33 IV GemHVO

Diskussion