Ex ReWe

4. Typische und spezifische Buchungen

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen für eine Zuschreibung?

§ 35 VIII 1 GemHVO
 
Tatbestandsvoraussetzungen
  • Vermögensgegenstand des Anlagevermögens
  • Wertminderung in einem früheren Haushaltsjahr
    • Zuschreibungen nur bei außerplanmäßigen Abschreibungen zulässig
    • bei planmäßigen Abschreibungen: Abschreibungspause oder Neuberechnung
  • Gründe für Wertminderung bestehen nicht mehr
 
Rechtsfolgen
  • Zuschreibung
    • Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands
    • = Ertrag
  • Kein Ermessen

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