Beschaffung/Lager

Arten des Kaufvertrages

Stückkauf
Als Stückkauf bezeichnet man den Kauf einer genau identifizierbaren, einmaligen Ware, die bei Zerstörung oder Verlust nicht ersetzbar ist. 
 
Beispiele: Apothekeneinrichtung, Gemälde, Kunstwerk, Blumenstrauß, Haus, Frachtschiff usw.  
 

Gattungskauf
Bei einem Gattungskauf wird die Ware durch Gattungsmerkmalen wie Farbe, Material, Gewicht, Form usw. beschrieben. Die Auswahl eines Stückes aus dieser Gattung kann der Verkäufer bestimmen.
 
Beispiele: Arzneimittel, Kosmetika, Hose, Schuhe usw.  

 

Kauf auf Probe (§§ 454, 455 BGB)
Hierbei überlässt der Verkäufer dem Käufer eine Ware probeweise für eine bestimmte Zeit. Innerhalb der vereinbarten Frist kann die Ware zurückgegeben werden. Der Käufer hat damit die Möglichkeit, die Ware zu testen und zu prüfen. Durch den Kauf auf Probe entsteht nur bedingt ein Kaufvertrag. Erst mit dem Einverständnis des Käufer wird endgültig ein Vertrag abgeschlossen. 
 
Beispiel: Eine Apothekerin benötigt eine neue elektronische Kasse. Bevor sie sich zu einem Kauf entschließt, möchte sie das Gerät 14 Tage testen.  

 

Kauf nach Probe  
Die in einem Vertrag festgelegten Eigenschaften einer Ware werden durch eine Probe (Muster) ersetzt, die der Verkäufer oder Käufer zum Vertragsabschluss vorgelegt hat. Der Kauf nach Probe ist ein endgültiger Kaufvertrag, wobei die Übereinstimmung der Probe mit der zu liefernden Ware wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor.
 
Beispiel: Für die neue Deckenverkleidung in der Apotheke hat der Verkäufer einige Muster vorgelegt. Der Apotheker entscheidet sich für ein Muster. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Verkäufer die Ware entsprechend dem Muster liefern.  

 

Kauf zur Probe
Der Käufer bestellt zunächst eine kleinere Menge Ware mit der Absicht sie auszuprobieren. Dabei wird ein normaler Kaufvertrag für diese kleine Menge abgeschlossen. Dem Verkäufer wird jedoch unverbindlich zu erkennen gegeben, dass eine Nachbestellung erfolgt, wenn die Ware den Erwartungen entspricht. Diese Form des Kaufvertrages ist bei der Einführung neuer Waren üblich. Dem Käufer werden dann oft trotz der geringen Menge Rabatte gewährt.
 
Beispiel: Bei einem Vertreterbesuch bestellt der Apotheker zunächst nur 10 Flaschen eines diätetischen Fruchtsaftes mit dem Hinweis, größere Mengen zu bestellen, wenn sich der Saft gut verkauft.

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