Beschaffung/Lager

Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages
 
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages haben sich die beiden Vertragsparteien zur Erfüllung bestimmter Leistungen verpflichtet. Der Verkäufer hat mit seinem Einverständnis die Lieferung einer dem Vertrag entsprechenden Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitraum zugesichert. Zu der Abnahme der Ware und der fristgemäßen Zahlung des Kaufpreises, hat sich der Käufer verpflichtet. Halten die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht ein, kommt es zu Störungen. Folgende Störungen sind möglich:

Verkäufer
  • Schlechtleistung (Lieferung mangelhafter Ware)
    Der Verkäufer liefert nicht die im Vertrag vereinbarte Ware, bzw. Ware mit Sach- oder Rechtsmängeln.
     
  • Verspätete Lieferung (Lieferungsverzug)
    Der Verkäufer liefert nicht oder verspätet. 
     

Käufer

  • Verspätete Annahme (Annahmeverzug)
    Der Käufer nimmt die Ware zu spät oder nicht an.
     
  • Verspätete Zahlung (Zahlungsverzug)
    Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder hat noch nicht bezahlt. 

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