Beschaffung/Lager

Kauf nach Probe  

 Kauf nach Probe  
Die in einem Vertrag festgelegten Eigenschaften einer Ware werden durch eine Probe (Muster) ersetzt, die der Verkäufer oder Käufer zum Vertragsabschluss vorgelegt hat. Der Kauf nach Probe ist ein endgültiger Kaufvertrag, wobei die Übereinstimmung der Probe mit der zu liefernden Ware wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor.
 
Beispiel: Für die neue Deckenverkleidung in der Apotheke hat der Verkäufer einige Muster vorgelegt. Der Apotheker entscheidet sich für ein Muster. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Verkäufer die Ware entsprechend dem Muster liefern.  

 

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