Beschaffung/Lager

Kleinbetragsrechnung

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigen (§ 33 UStDV). Diese Grenze ist als Bruttobetrag zu verstehen, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist.
Als Pflichtangaben in Kleinbetragsrechnungen müssen folgende Angaben enthalten sein:
  • vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistungen,
  • das Bruttoentgelt (mit Umsatzsteuer),
  • den anzuwendenden Steuersatz,
  • im Falle der Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.

Bei Kleinbetragsrechnungen kann auf die Angabe des Leistungsempfängers verzichtet werden. Es ist außerdem zulässig, auf die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung, des Nettoentgelts sowie des Steuerbetrages zu verzichten.

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