Allgemeines, Schenkung

Unternehmen vor Ort verschenkt Kartoffelreste an einen Bauern (Kartoffelpülpe). 
Der Bauer verfüttert alles an seine Schweine jedoch ist die übermäßige Fütterung damit tödlich. Schweine gehen kaputt. Ansprüche gegen den Schenker? 

§§ 280 I, 241 II.
 
1. Schuldverhältnis. 
  • Schenkungsvertrag, § 516. 
2. Pflichtverletzung. 
  • Aufklärungspflicht. 
3. Vertretenmüssen. 
  • § 280 I S. 2 wird vermutet. 
  • § 276 Fahrlässigkeit. 
  • § 521 Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit & Vorsatz (-). 
    • Haftungsprivilegierung wenn sachlicher Zusammenhang zu der geschenkten Sache. Hier Katroffelpülpel und die Aufklärungspflicht stehen im Zusammenhang. Daher nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit & Vorsatz.  
4.Schaden. 
 
Schlägt sich auch auf § 823 BGB durch! 
 

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