02. Zwangsmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Blutentnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme)

Muss der Beschuldigte an einer körperlichen Untersuchung mitwirken (zB durch Blasen ins "Röhrchen")?

Nein, der Beschuldigte muss den Eingriff dulden, aber nicht mitwirken.

Diskussion