_ÖR Lücken

Klagen, Kommunalrecht

Bedarf es für die Popularklage einer eigenen Betroffenheit? Und gibt es Ausnahmen?

Nein bedarf es nicht. Die Popularklage dient der  objektiven Kontrolle bayerischer Rechtsnormen. 

Ausnahme ist nur, wenn eine Gemeinde sich auf ihr Selbstverwaltungsrecht beruft, das verletzt sein könnte. Dann muss sie selber betroffen sein.

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