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Klagen, Kommunalrecht

Muss eine landesrechtliche Verordnung immer eine Rechtsgrundlage angeben?

Eine bundesrechtliche RVO muss gem. Art. 80 GG immer ein RGL angeben. Wegen Srt. 28 dem Homogenitätsgebot müsste man davon ausgehen, dass sei auf Landesebene auch so. Da dies aber nur für den Staatsaufbau gilt, ist davon auszugehen Rechtsgrundlage auf Landesebene nur nötig, wenn die RGL ein Bundesgesetz darstellt.

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