Arbeitsgesetze GPM 05

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

  • wichtiger Grund, abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar
  • nur innerhalb 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes
  • AN muss Kenntnis über den Grund haben 
  • nur als letztes Mittel, i.d.R. vorher eine Abmahnung nötig

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