Zwangsvollstreckung

Einfache Klausel
Rechtsschutz gegen fehlerhafte Klausel
Schuldnerrechtsschutz

- Schuldner sagt die einfache Klausel wurde zu Unrecht erteilt (er sagt zB es wäre keine einfache Klausel oder Urkundsbeamte hätte doch was prüfen müssen)

-> § 732 ZPO: Klauselerinnerung

- damit darf man unstr. formelle Mängel des Klauselerteilungsverfahrens rügen (vor allem wird Zuständigkeit gerügt weil gesagt wird hier hätte keine einfache Klausel gemacht werden dürfen)

- sehr str. ob man auch materielle Mängel rügen darf

 § 766 ZPO passt nicht! Diese Erinnerung gehört ins Zwangsvollstreckungsverfahren! Wir sind hier aber im Klauselverfahren -> § 766 ZPO ist dort nicht anwendbar

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