Zwangsvollstreckung

Qualifizierte Klausel
Schuldnerschutz

- Klauselerinnerung nach § 732 ZPO (iVm § 11 RpflG)

- Schuldner wehrt sich gegen die Erteilung der qualifizierten Klausel

- Formelle Mängel können unstr. gerügt werden

- sehr str. ob materielle Mängel gerügt werden können

- § 768 ZPO Schuldner hat auch Möglichkeit der Klauselgegenklage: diese ist nur mit materiell-rechtlichen Einwendungen möglich

Grundidee: bei formellen Mängeln: § 732 ZPO und bei materiellen Mängeln: § 768 ZPO

Diskussion