_ÖR Lücken

Polizeirecht

Wie ist das Verhältnis zwischen Sicherheits- und Polizeibehörden?

Primär obliegt die Abwehr von Gefahren den Sicherheitsbehörden. Die Polizei darf nur Einschreiten, wenn Art. 3 PAG vorliegt. Bei vernünftiger und verständiger Beurteilung ist sonst keine Behörde zur Abwehr möglich.

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