_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was versteht man beim Versammlungsrecht unter dem Problem der sogenannten Vorfeldmaßnahme?

Das bedeutet, dass wenn beispielsweise ein Bus auf dem Weg zu einer Versammlung angehalten wird, dass dies eigentlich noch nicht zum VersG zählt und damit auch nicht vom Schutzbereich des Art. 8 GG erfasst wird. Damit könnte man Art. 8 GG jedoch aushöhlen.

Die herrschende Meinung wendet das PAG im Vorfeld daher an, aber iRd Verhältnismäßigkeit und der Ermessensausübung besonders im Hinblick auf Art. 8 GG zu berücksichtigen. Ist die Maßnahme unverhältnismäßig und schränkt den Art. 8 GG zu sehr ein, dann ist nur VersG erlaubt.

Diskussion