_ÖR Lücken

Verwaltungsrecht, Klagen

Hat der Richter am VG die Kompetenz Vorfragen aus dem Zivilrecht zu beantworten?

Es reicht, wenn die Hauptsache öfftl-rechtlich ist. Gemäß § 17 GVG gibt es keinen Anspruch auf den sachnäheren Richter. Und damit ja.

Diskussion