_ÖR Lücken

Polizeirecht

Der Eigentümer ist generell Zustandsstörer. Landen nun Trümmer eines Flugzeugabsturzes auf seinem Grundstück, muss er diese beseitigen?

Literatur: Nein, weil er die Störung nicht zu verantworten hast und nicht aus Umständen herrührt, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind. 

Rechtsprechung: Grundsätzlich muss der Eigentümer auch für von seinem Grundstück ausgehenden Gefahren abwehren. Die Beseitigung liegt auch in seinem Interesse. In der Ermessensentscheidung auf Rechtsfolgenseite kann dann die Haftung eingeschränkt werden.

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