Verschiedene bes. Vertragstypen

Was muss immer beachtet werden, wenn es einen Leasingvertrag gibt? Ganz egal in welchem Anspr. man sich befindet?

Immer, wenn SV ein Leasingvertrag ist, muss seine besonderen WirksamkeitsVSS angesprochen werden:
 
1. Leasingvertrag auf den § 535ff anwendbar sind, weil Bereitstellung von Sache gegen Entgelt im Vordergrund steht
2. Wirksamkeit des Leasingvertrags § 506 iVm 492, 494
a. Persönlicher Anwendungsbereich § 506 I --> Unternehmer/Verbraucher § 13,14
b. Sachlicher Anwendungsbereich § 506 I, II 
c. Schriftform § 492 II
d. Inhalt § 492 II, 494

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